Mit einem Dauergrabpflege-Vertrag können Sie Vorsorge zu Lebzeiten treffen aber auch nach dem Ableben können Hinterbliebene einen Vertrag abschließen. Die Kosten der Dauergrabpflege richten sich nach den gewünschten Leistungen, den örtlichen Bedingungen und bestehenden Vorschriften. So ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Friedhofsgärtner unter Mitwirkung der FGÖ. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot über die langfristige Pflege der Grabstätte.
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