Ohne Angst in die Zukunft

Vorsorge2019-05-23T07:17:39+00:00

VORSORGE

Gerade zum Lebensende sollte nichts dem Zufall überlassen bleiben. Es ist gut, im Leben alles sorgsam geregelt zu haben. Wer klar denkend und ohne Angst in die Zukunft schaut, wird auch Vorsorge für die Zeit nach dem Ableben treffen.

Darum gibt es das Angebot der Dauergrabpflege. Sie ermöglicht bereits zu Lebzeiten, alles verbindlich zu regeln. So wird man Sie nicht vergessen! Durch den Abschluss eines Vorsorgevertrages helfen und entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen.

Dauergrabpflege gegen das Vergessen!

NOTARE UND HINTERBLIEBENE

Für Notare bzw. Personen, die mit einer Verlassenschaft betraut sind, ist die Dauergrabpflege eine gute Möglichkeit, das Grab eines Verstorbenen für viele Jahre im bestmöglichen Zustand zu erhalten. Genauso wie die Rechnungen von Grabstein, Schriftzug, Kränzen und vieles mehr kann auch ein Dauergrabpflegevertrag in die Verlassenschaft mit einbezogen werden. Der Vertrag, den Sie bei Lebzeiten abgeschlossen haben, kann nach Ihrem Ableben jedoch nicht mehr von Dritten storniert werden.

GRÜNDE FÜR EINEN VORSORGEVERTRAG

  • Wenn Sie den Hinterbliebenen emotional helfen und Sie entlasten möchten

  • Wenn Sie die Hinterbliebenen finanziell entlasten möchten

  • Wenn von den Angehörigen niemand in der Nähe wohnt um es zu pflegen

  • Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Grabstätte nicht pflegen können

  • Wenn Sie möchten, das auch nach dem Ableben alles geregelt ist

  • Wenn Sie selbst die Leistungen der Dauergrabpflege entscheiden möchten

INDIVIDUELLES ANGEBOT

Je nach Vermögenslage erstellen wir Ihnen gerne einen auf Sie individuell zugeschnittenen Kostenvoranschlag (eventuell mit einem Grabnachkauf verbunden) ohne Nachforderung – und das auf Jahrzehnte. Falls ein fixer Betrag für die Grabbetreuung vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, den Vertrag genau auf diesen Betrag zu berechnen.

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